Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) schreibt für Projekte, die ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen (können), die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vor. Wir erstellen für unsere Kunden Prognosen der Auswirkungen von Plänen und Projekten auf Natura 2000-Gebiete und stellen geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigung dar. Die Erstellung von FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen gehört seit 1998 zu unseren Kernkompetenzen.
Vorrangzonen für Windenergienutzung und Vogelschutzgebiete sind ein weiteres Aufgabengebiet, zu dem FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen von uns erstellt werden.
